Nutzungsvertrag zwischen PAUL und Mandant für Web und App.
Vertragsbedingungen der Mein Paul GmbH für die zeitweilige Nutzung von Software über eine Datenfernverbindung (Software as a Service).
Die Bedingungen dieses Vertrages, die von und zwischen den Parteien durch Beifügen oder sonstige Bezugnahme festgelegt werden, sind fester Bestandteil der Vereinbarung, die zwischen der Mein Paul GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und dem Nutzer (nachfolgend „Nutzer“), abgeschlossen wurde. Der Anbieter und der Nutzer werden nachfolgend einzeln auch „Partei“ oder gemeinsam „Parteien“ genannt.
Dieses Dokument ist vertraulich. Es darf nicht Dritten bekannt gemacht werden bzw. anderweitig veröffentlicht werden, es sei denn, der Anbieter stimmt einer solchen Veröffentlichung ausdrücklich zu.
1. Vertragsgegenstand.
- 1. Gegenstand des Vertrags ist die unentgeltliche oder entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der „Mein Paul“ Software (nachfolgend „Software“) über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters („Cloud Services“).
- 2. Die Software kann vom Anbieter als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung sowie in Mobile Apps, Add-ins, Browser-Erweiterungen oder anderen Medien betrieben werden. Dem Nutzer wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene, vertragsgemäße Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
- 3. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich.
2 Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrags.
Dieser Vertrag inklusive seiner Anlagen und Verweise – auch, wenn aus Lesbarkeitsgründen auf die Anlagen kein wörtlicher Bezug genommen wird – besitzen nebeneinander Gültigkeit. Sie regeln das Vertragsverhältnis der Parteien untereinander abschließend.
3 Widerruf.
Sofern der Nutzer ein Verbraucher im Sinne §13 BGB ist, steht ihm ein Widerrufsrecht zu.
- 1. Widerrufsbelehrung: Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
- 2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist entweder bevorzugt per E-Mail oder alternativ an die gebotenen Kontaktmöglichkeiten in unserem Impressum zu richten.
- 3. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben werden, muss insoweit Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Nutzer mit der Absendung der Widerrufserklärung, für den Anbieter mit deren Empfang.
- 4. Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf deinen ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor du dein Widerrufsrecht ausgeübt hast.
4 Art und Umfang der Leistung des Anbieters – Cloud Services.
- 1. Der Anbieter gewährt dem Nutzer die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Software über das Internet. Hierbei stellt der Anbieter dem Nutzer die Software am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die entsprechenden Komponenten der SaaS Applikation gehostet sind („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Nutzer und dem beschriebenen Übergabepunkt.
- 2. Soweit die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Nutzer keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Nutzer aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
- 3. Der Anbieter stellt dem Nutzer zur Ablage von Daten und für Zwecke der vertragsgemäßen Nutzung der Software Speicherplatz auf seinen Servern zur Verfügung. Der Anbieter wird für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software sorgen.
- 4. Der Anbieter wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Anbieter treffen jedoch insbesondere keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der (Nutzer)-Daten.
- 5. Der Nutzer bleibt Inhaber der auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten und kann diese während der Vertragslaufzeit jederzeit herausverlangen.
5 Verfügbarkeit der Software.
- 6. Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Software, abzurufen unter: https://www.mein-paul.com. Die Leistungsbeschreibung kann gelegentlich aktualisiert werden. Der Anbieter weist den Nutzer darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Nutzer genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
- 7. Der Anbieter kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen und den Nutzer rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Nutzers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
- 8. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Nutzers schuldet der Anbieter nicht.
- 9. Der Anbieter wird die Software regelmäßig warten.
6 Service Level, Störungsbehebung.
- 1. Der Anbieter gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99,0% im Monat am Übergabepunkt.
- 2. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Nutzers, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.
- 3. Der Nutzer hat Störungen unverzüglich über die Kontaktdaten, abzurufen unter: https://app.mein-paul.com/ zu melden.
7 Mitwirkungspflichten des Nutzers.
- 1. Der Nutzer wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
- 2. Der Nutzer hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Nutzer wird die Software nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen.
- 3. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung der Daten des Nutzers obliegt dem Nutzer. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen.
- 4. Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Leistungsbeschreibung der Software, abzurufen unter: https://www.mein-paul.com. ergebenden Systemvoraussetzungen beim Nutzer erfüllt sein. Der Nutzer trägt hierfür selbst die Verantwortung. Die Leistungsbeschreibung kann gelegentlich aktualisiert werden.
- 5. Der Nutzer ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Insbesondere wird der Nutzer die Software nicht für einen Zweck nutzen, der rassistisch, diskriminierend oder obszön ist oder in sonstiger Weise gegen Rechte Dritter verstößt. Der Nutzer wird solche verletzenden Daten nicht durch die Software nutzen oder speichern.
- 6. Der Nutzer wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
- 7. Soweit der Nutzer dem Anbieter geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er dem Anbieter sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der der Nutzer garantiert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Materialien besitzt, um dem Anbieter die entsprechenden Rechte einzuräumen.
- 8. Der Nutzer hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
8 Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung, Datenschutz.
- 1. Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
- 2. Der Nutzer räumt dem Anbieter hiermit das unentgeltliche, einfache (nicht ausschließliche), weltweite, zeitlich unbeschränkte und unwiderrufliche Recht ein, die Nutzerdaten in anonymisierter Form zu speichern, zu verarbeiten, zu verknüpfen, auszuwerten, zu analysieren, weiterzugeben, zu veröffentlichen und wirtschaftlich zu verwerten. Die zu verwertenden Daten werden dabei so verändert (beispielsweise durch Aggregation (Zusammenfassung) der Daten), dass sie einer einzelnen natürlichen Person nicht mehr zugeordnet werden können. Das eingeräumte Recht beinhaltet insbesondere das Recht, die Daten zur Fehlerbehebung sowie zur Verbesserung von eigenen oder fremden Produkten (einschließlich Diensten), zur Entwicklung neuer Produkte, für Benchmarks sowie zu werblichen, wissenschaftlichen oder statistischen Zwecken zu nutzen und wirtschaftlich zu verwerten.
- 3. Das eingeräumte Nutzungsrecht ist vom Anbieter an Dritte übertragbar und unterlizenzierbar.
- 4. Soweit die Nutzung von Nutzerdaten für vorgenannte Zwecke nicht der Erbringung der vertraglichen Leistungen dient und eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt (insbesondere der Vorgang der Anonymisierung), so handelt der Anbieter als eigenständig Verantwortlicher.
- 5. Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig mittels geeigneter und aktueller Lösungen.
9 Gewährleistung.
- 1. Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
- 2. Der Nutzer hat dem Anbieter jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
10 Haftung.
- 1. Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- 2. Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Abs. 1 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“), also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- 3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommener Garantien.
- 4. Die Regelungen zur Haftung gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.
- 5. Resultieren Schäden des Nutzers aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Nutzer vermieden worden wären. Der Nutzer wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
11 Freistellung.
- 1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Anbieter wird dem Nutzer von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Nutzer wird den Anbieter unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen oder beizulegen.
- 2. Der Anbieter kann nach seiner Wahl und seinem billigen Ermessen
a) für den Nutzer das Recht einholen, die Leistungen weiterhin zu nutzen, oder
b)die Leistungen ersetzen oder so abändern, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzen, oder
c)die Leistungen nicht mehr anbieten und dem Nutzer die ggf. bereits entrichteten Gebühren erstatten. - 3. Falls der Nutzer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters mit einem Dritten die Streitigkeit beilegt, ist der Anbieter nicht verpflichtet, den Nutzer gemäß den Freistellungsbestimmungen freizustellen.
- 4. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Nutzer freizustellen, falls die Verletzung aus einer unbefugten Änderung der Leistungen durch den Nutzer oder einen vom Nutzer beauftragten Dritten oder die Nutzung der Leistungen in Kombination mit einer nicht durch den Anbieter autorisierten Hardware, Software oder Materialien verursacht wurde, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass diese Änderung oder Nutzung keinen Einfluss auf die erhobenen Ansprüche aus Verletzung haben.
- 5. Der Nutzer sichert zu, dass die auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Anbieter, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Nutzer wird den Anbieter von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen. Dabei wird der Nutzer den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freistellen, falls der Anbieter von Dritten infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Nutzer über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Nutzer dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.
- 6. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
12 Vertragslaufzeit und Beendigung.
- 1. Der Vertrag tritt durch Annahme des Anbieters in Kraft und besteht unbefristet, sofern er nicht gekündigt wird.
- 2. Der Vertrag kann vom Nutzer jederzeit gekündigt werden.
- 3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- 4. Der Anbieter wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Nutzers 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Anbieters bestehen nicht. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Nutzung von Daten gemäß § 8.
13 Vertraulichkeit.
- 1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ("vertrauliche Informationen") erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen. Dies gilt nicht, wenn die vertraulichen Informationen Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen oder Vertretern der empfangenden Partei, die diese vertraulichen Informationen kennen müssen, zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall stellt die empfangende Partei sicher, dass diese Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder Vertreter der empfangenden Partei den Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die einen diesem Vertrag entsprechenden Schutz der vertraulichen Informationen gewährleisten.
- 2. Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer, wenn sie
a)der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
b)allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
c)der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden. - 3. Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer überdauern das Ende dieser Vereinbarung.
14 Übertragung der Rechte und Pflichten.
Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
15 Schlussbestimmungen.
- 1. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
- 2. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform oder der Textform.
- 3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).